Modellsportgruppe Virngrund e.V.

Flug - und Platzordnung Ebnat

Gültig ab sofort


Flugordnung

Die Erlaubnis wurde erteilt für Flugmodelle mit und ohne Eigenantrieb (ausgenommen Flugmodelle mit Raketenantrieb).

Es dürfen Flugmodell bis 25 kg Gesamtmasse eingesetzt werden. Flugmodelle mit Verbrennungsmotor müssen mit ausreichenden Schalldämpfern ausgestattet sein. 82 dB(A)/7 dürfen bei der erforderlichen Messung nicht überschritten werden.

 Der Flugbereich ist in Sektoren eingeteilt. Hierzu auch entsprechende Übersichtskarte beachten.

Sektor I: Flugbetrieb mit allen Flugmodellen wie oben genannt

Sektor II: Flugbetrieb mit Segelflugzeugen und Flugmodellen mit Elektromotor

 Betriebszeiten:

Flugmodelle mit Verbrennungsmotor:

Täglich zw. 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 –  bis max. 20.00 Uhr ( längstens bis Sonnenuntergang).

Flugverbot an Karfreitag ganztägig/ Totengedenktag

 Ablauf des Flugbetriebs

 Es dürfen max. 6 Flugmodelle gleichzeitig betrieben werden, wobei in Sektor I max. 3 Flugmodelle mit Verbrennungsmotor geflogen werden dürfen.

Sektor II ist für Flugmodelle mit Verbrennungsmotor gesperrt.

 Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentlichen Sicherheit nicht gefährdet wird.

Der Flugbetrieb darf nur dann durchgeführt werden, wenn eine Person anwesend ist, welche in Sofortmaßnahmen am Unfallort unterwiesen ist oder eine Erste-Hilfe-Ausbildung besitzt.

Eine Erste-Hilfe-Ausrüstung, mindestens im Umfang der gesetzlichen Auflage für PKW muss vorhanden sein.

 Starts und Landungen sind nicht zugelassen, solange sich auf dem Flurstück 231/21 zwischen der K 3232 und dem Feldweg 231/23 Personen oder Fahrzeuge befinden.

 Bei Flugbetrieb ist generell ein Flugbuch zu führen

 Ab 3 im Betrieb befindlichen Flugmodellen muss ein Flugleiter anwesend sein und seine Aufgabe wahrnehmen. In dieser Zeit darf er selbst nicht fliegen.

Die Dienstzeiten sind mit Anfang und Ende zu dokumentieren.

Alle Unregelmäßigkeiten, besonderen Vorkommnisse und Unfälle/Abstürze sind mit genauer Position und Beschreibung einzutragen.

Während des Starts und der Landung muß die Start- und Landefläche frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein.

Das Anfliegen von Personen und Tieren, sowie das Überfliegen von Personengruppen und Fahrzeugabstellplätzen ist untersagt.

An das Gelände Schlierhof (Flurstücksnummer 270) darf nur bis zu einem Abstand von 50 m herangeflogen werden.

Das Überfliegen von Grundstücken, auf denen sich Personen oder Weidevieh aufhalten, ist nur unter Einhaltung einer Sicherheitshöhe von 50 m zulässig.

Von herannahenden Personen und Fahrzeugen auf Wegen ist seitlich und in der Höhne ein Abstand von min. 50 m einzuhalten.

Sofern dies nicht möglich ist, ist der Flugbetrieb kurzfristig einzustellen.

Bei landwirtschaftlichen Arbeiten auf Grundstücken innerhalb eines Abstandes von 100 m von der Betriebsfläche der Landebahn, sowie 50 seitlich davon und bei Weidebetrieb ist der Flugbetrieb einzustellen.

Die westlich des Betriebsgeländes befindliche 20 KV-Stromleitung ist nur in einer Sicherheitsmindesthöhe von min. 30 zu überfliegen.

Jeder Pilot muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung (§ 102 Abs.3 LuftVZO) vorweisen können. DMFV versicherte Mitglieder erfüllen diese Bestimmung.

Gastfliegergebühr:

Gastflieger erwerben immer eine Tagesmitgliedschaft und benötigen bindend einen Versicherungsnachweis!

Gastfliegerbeitrag für Erwachsene pro Tag

   5,00 €

 
Gastfliegerbeitrag für Jugendliche pro Tag    2,50 €

Besonderheit beim Betrieb mit erlaubnisfreien Modellen

Sobald erlaubnispflichtige Flugmodelle eingesetzt werden, unterliegen auch die erlaubnisfreien Modelle der den Vorschriften für den Betrieb der erlaubnispflichtigen!!!

Zuwiderhandlungen werden mit hohen Bußgeldern nach den §§ 58 ff LuftVG geahndet. Weiter wird eine Abmahnung an den entsprechenden Piloten ausgesprochen, was zu begrenztem Flugverbot und im wiederholten Fall zum Ausschluß aus dem Verein führt.

Nur durch konsequente Einhaltung der Bestimmungen kann der Erhalt des Fluggeländes gesichert werden, was nur durch einen reibungslosen, geordneten Flugbetrieb zu erzielen ist.

Bei Unklarheiten vor dem Flugbetrieb vergewissern. Nachträgliche Schutzbehauptungen wg. Unwissenheit od. dergl. sind nicht zu berücksichtigen.

Flug - Sektoren

     Regeln         Bitte immer die Flugordnung beachten, vor dem Fliegen vergewissern ob das Netz zugezogen.

                                               

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